Ob Pkw oder Nutzfahrzeug, die Abgase von Benzin- und Dieselmotoren beeinträchtigen die Luftqualität erheblich. Um diesem Problem der Luftverschmutzung entgegenzuwirken, hat die Europäische Union die sogenannten Euro-Normen eingeführt – eine Reihe gesetzlicher Verordnungen zur Begrenzung schädlicher Fahrzeugemissionen.
Seit ihrer Einführung im Jahr 1992 wurden bislang sechs Abgasnormen umgesetzt, die Euro-7-Norm ist für Juli 2025 angesetzt. In diesem Beitrag erklären wir daher alle bisherigen und kommenden Verordnungen sowie ihre Auswirkungen auf das Flottenmanagement im Detail.
Was sind die Euro-Abgasnormen?
Bei den Euro-Normen handelt es sich um mehrere Umweltvorschriften der Europäischen Union (EU) zur Reduzierung der schädlichen Emissionen von Neufahrzeugen mit Verbrennungsmotoren.
Diese Verordnungen unterscheiden sich je nach Fahrzeugtyp, wobei für Pkw, Lkw und Busse spezifische Grenzwerte gelten. Ihr Hauptziel ist es, die Umweltauswirkungen von Abgasschadstoffen wie Kohlenmonoxid (CO), Stickoxiden (NOx), Kohlenwasserstoffen (Hydrocarbons, HC) und Feinstaub (Particular Matter, PM) zu minimieren.
Um mit dem technologischen Fortschritt und den wachsenden Umweltanforderungen Schritt zu halten, werden etwa alle vier bis fünf Jahre neue Euro-Normen eingeführt.
Was beinhalten die Euro-Abgasnormen?
Die Euro-1-Norm
Mit der 1992 eingeführten Abgasnorm Euro 1 wurde ein wichtiger Schritt bei der Regulierung der Emissionen von leichten Nutzfahrzeugen getan. Diese Verordnung legte spezifische Grenzwerte für CO-Emissionen von 2,72 g/km und für eine Kombination aus HC+NOx von 0,97 g/km sowohl für Benzin- als auch Dieselfahrzeuge fest. Zusätzlich dazu wurde speziell für Dieselfahrzeuge ein Feinstaub-Grenzwert (PM) von 0,14 g/km eingeführt.
Um die Anforderungen der Euro-1-Norm zu erfüllen, wurden Hersteller dazu verpflichtet, neue Fahrzeuge mit Katalysatoren auszurüsten und auf bleifreies Benzin umzustellen.
Die Euro-2-Norm
Die Euro-2-Norm aus dem Jahr 1997 baute auf den Grundlagen der ersten Euro-Abgasverordnung auf. Für Fahrzeuge mit Benzinmotor wurden neue Grenzwerte von 2,2 g/km für CO und 0,5 g/km für eine Kombination aus Kohlenwasserstoffen (HC) und Stickoxiden (NOx) festgelegt.
Für Dieselfahrzeuge wurden mit der Euro-2-Norm noch strengere Grenzwerte als mit Euro 1 vorgegeben. Dieses wurden auf 1,0 g/km für CO, 0,7 g/km für HC+NOx und 0,08 g/km für PM festgesetzt.
Die Euro-3-Norm
Im Jahr 2001 trat die Abgasnorm Euro 3 in Kraft. Eine wesentliche Änderung war die Einführung eines separaten NOx-Grenzwerts für Dieselmotoren sowie einzelner Grenzwerte für HC- und NOx-Emissionen bei Benzinmotoren.
Für Benzinfahrzeuge wurden die Euro 3-Grenzwerte auf 2,3 g/km für CO, 0,2 g/km für HC und 0,15 g/km für NOx festgelegt. Für Dieselfahrzeuge galten Grenzwerte von 0,64 g/km für CO, 0,56 g/km für HC+NOx, 0,5 g/km für NOx allein und 0,05 g/km für PM.
Mit dem Inkrafttreten von Euro 3 wurde auch das Prüfverfahren überarbeitet, indem die Warmlaufphase des Motors aus dem Verfahren gestrichen wurde. So sollte sichergestellt werden, dass die Emissionen unter realistischeren Bedingungen gemessen wurden.
Die Euro-4-Norm
Mit Euro 4 wurden die Emissionsgrenzwerte im Jahr 2006 erneut überarbeitet. Für Benzinfahrzeuge galt somit eine Grenze von 1,0 g/km für CO, 0,1 g/km für HC und 0,08 g/km für NOx. Dieselfahrzeuge wurden mit strengeren Beschränkungen belegt: 0,5 g/km für CO, 0,3 g/km für die Kombination aus HC und NOx, 0,25 g/km für NOx allein und 0,025 g/km für PM.
Während Euro 4 keine Anforderungen an die Feinstaubemissionen von Benzinfahrzeugen stellte, förderte es Fortschritte in der Dieseltechnologie: So wurden beispielsweise einige Euro-4-Dieselfahrzeuge mit Partikelfiltern ausgestattet.
Die Euro-5-Norm
Die Euro-5-Norm wurde im Jahr 2009 eingeführt und trat 2011 offiziell in Kraft. Es war das erste Mal, dass ein PM-Grenzwert für Benzinmotoren, insbesondere für solche mit Direkteinspritzung, gesetzt wurde.
Für Benzinfahrzeuge wurden die Emissionsgrenzwerte auf 1,0 g/km für CO, 0,1 g/km für HC, 0,06 g/km für NOx und 0,005 g/km für PM festgelegt. Bei Dieselfahrzeugen wurden erneut schärfere Grenzwerte verlangt: 0,5 g/km für CO, 0,23 g/km für HC+NOx, 0,18 g/km für NOx allein und 0,005 g/km für PM sowie ein Grenzwert für die Partikelanzahl von 6,0 × 10^11 Partikeln pro km.
Diese neuen Beschränkungen galten für Typgenehmigungen von Fahrzeugen ab September 2011 und wurden für Dieselfahrzeuge ab Januar 2013 verbindlich. Infolgedessen wurden Partikelfilter in allen neuen Dieselfahrzeugen zum Standard.
Die Euro-6-Norm
Euro 6, die aktuelle Emissionsnorm, wurde erstmals 2014 eingeführt und 2018, 2019, 2021 und 2022 überarbeitet. Bei Benzinfahrzeugen liegen die Euro-6-Grenzwerte bei 1,0 g/km für CO, 0,1 g/km für HC und 0,06 g/km für NOx. Außerdem gilt für Benzinmotoren mit Direkteinspritzung ein PM-Gehalt von 0,005 g/km und ein Grenzwert für die Partikelanzahl von 6,0 × 10^11 Partikeln pro km.
Dieselfahrzeuge müssen mit 0,5 g/km für CO, 0,17 g/km für eine Kombination aus HC und NOx, 0,08 g/km für NOx allein und 0,005 g/km für PM strengere Auflagen erfüllen. Für Dieselmotoren gilt zudem ein Grenzwert für die Partikelanzahl von 6,0 × 10^11 Partikeln pro km.
Die Euro-7-Norm
Am 1. Juli 2025 tritt die Euro-7-Abgasnorm in Kraft. Mit dieser neuen Verordnung soll ein neues Regelwerk geschaffen werden, das auf die neuesten Umweltproblematiken, einschließlich derer, die von E-Fahrzeugen ausgehen, ausgerichtet ist.
Einer der besonderen Aspekte von Euro 7 ist die Berücksichtigung von Nicht-Abgasemissionen, um die Verschmutzung durch Emissionsquellen wie Bremsstaub und Reifenverschleiß zu verringern. Darüber hinaus werden die Fahrzeuge unter erweiterten Bedingungen getestet, um sicherzustellen, dass sie die Normen während ihres gesamten Lebenszyklus erfüllen. Für Elektrofahrzeuge sieht die Euro-7-Norm dementsprechend strenge Tests für den Zustand und die Leistung der Batterien vor.
Während die Euro-7-Norm für Pkw und Transporter die gleichen Abgasgrenzwerte wie die Euro-6-Norm beibehält, führt sie strengere Kontrollen für Feststoffpartikelemissionen ein. Zudem sieht die neue Verordnung für Lkw strengere Schadstoffgrenzwerte, einschließlich Stickoxid (N2O), vor.
EU-Abgasnormen und Flottenmanagement
Obwohl sich die EU-Emissionsnormen in erster Linie an Fahrzeughersteller richten, müssen Flottenmanagerinnen und -manager bei der Planung zukünftiger Investitionen ebenfalls über diese Vorschriften informiert bleiben.
Die Flottenmanagement-Lösungen von MICHELIN Connected Fleet ermöglichen es Flottenverantwortlichen, die Emissionen jedes einzelnen Fahrzeugs in ihrer Flotte zu verfolgen und so den Kraftstoffverbrauch zu senken, um die Euro-Normen einzuhalten. Mit unseren Tools zur Steuerung des Fahrerverhaltens gewinnen Sie wertvolle Einblicke und können eine kraftstoffsparende Fahrweise fördern.
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Verfasst von MICHELIN Connected Fleet
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